Harmonisierte EU-Mitteilung: Gesetzliche Gewährleistung – mindestens zwei Jahre Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit von Waren in der EU

Für alle Waren, die Du bei Dein Kakao kaufst, gilt die gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit. Sie besteht in der EU für mindestens zwei Jahre ab Lieferung. In einigen Mitgliedstaaten kann das nationale Recht längere Fristen vorsehen.

Entspricht eine Ware nicht dem, was vereinbart oder beschrieben wurde, oder ist sie bei Lieferung mangelhaft, hast Du Anspruch darauf, dass wir den vertragsgemäßen Zustand kostenlos herstellen – durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist das nicht möglich oder gelingt es nicht, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis erstattet bekommen.

Was ist zu tun, wenn Du vertragswidrige Ware erhältst?

  • Melde Dich möglichst zeitnah bei uns – per E-Mail an info@deinkakao.de oder über unser Kontaktformular.
  • Halte Deinen Kaufnachweis bereit, z. B. Deine Bestellnummer oder Bestellbestätigung.
  • Beschreibe kurz das Problem und füge, wenn möglich, Fotos der Ware und der Verpackung bei.

Weitere Informationen zum Ablauf findest Du unter Reklamationen & Rückgabe.

Gewährleistung und Garantie – der Unterschied

Neben der gesetzlichen Gewährleistung können Hersteller oder Verkäufer freiwillig eine zusätzliche (gewerbliche) Garantie anbieten, zum Beispiel eine Haltbarkeitsgarantie. Eine solche Garantie gilt zusätzlich und schränkt Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ein.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu Deinen Rechten findest Du auf dem EU-Portal „Ihr Europa“: Gewährleistungen und Garantien für in der EU gekaufte Waren. Du gelangst dorthin auch über den QR-Code in der Grafik oben.